Informationen rund um die Photovoltaik

Vergütungssätze

Datum Inbetriebnahme

Art der Einspeisung

bis 10 kWp

10 bis 40 kWp

40 bis 100 kWp

01.01.2023 bis 31.01.2024

Teileinspeisung

8,2 ct./kWh

7,1 ct./kWh

5,8 ct./kWh

01.02.2024 bis 31.07.2024

8,1 ct./kWh

7,0 ct./kWh

5,7 ct./kWh

ab 01.08.2024

8,0 ct./kWh

7,03 ct./kWh

5,74 ct./kWh

ab 01.02.2025

7,96 ct./kWh

6,89 ct./kWh

5,62 ct./kWh

01.01.2023 bis 31.01.2024

Volleinspeisung

13,0 ct./kWh

10,9 ct./kWh

10,9 ct./kWh

01.02.2024 bis 31.07.2024

12,9 ct./kWh

10,8 ct./kWh

10,8 ct./kWh

ab 01.08.2024

12,8 ct./kWh

10,7 ct./kWh

10,7 ct./kWh

ab 01.02.2025

12,61 ct./kWh

10,57 ct./kWh

10,57 ct./kWh

Weitere Zusammenfassung EEG2023

Aktuelle Regelungen 2024

  • Seit dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 1 Prozent. Für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp ergeben sich Vergütungssätze von 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
  • Im Zuge der Novelle des EEG ist zuvor im Juli 2022 die fixe Vergütung für die (teilweise) Einspeisung von eigenem Solarstrom ("Überschusseinspeisung") angehoben und die Degression der Sätze bis Anfang 2024 ausgesetzt worden.
  • Neu hinzugekommen sind auch Vergütungen für Volleinspeiser. Es gilt, dass PV-Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh erhalten. Bei größeren Volleinspeise-Anlagen werden ab 11 kWp 10,9 Cent pro kWh vergütet.
  • Diese Sätze reduzieren sich ab dem 1. August 2024 auf 8,0 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh.
  • Eine weitere Reduktion erfolgt ab dem 01. Februar 2025 auf 7,96 bzw. 12,61 ct./kWh für Volleinspeisung.
  • Die festgelegten Änderungen gemäß Abschnitt 49 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2023 betreffen ausschließlich Neuanlagen, die nach dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden.
  • Eine feste Einspeisevergütung von nicht selbst verbrauchtem Strom können nur Kleinanlagen bis einschließlich 100 kWp erhalten. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.